EHI Geprüfter Online-Shop

Zertifikat für rahmen-shop.de

Letzte Prüfung am 17.05.2023
Jährlich geprüft seit 26.06.2008

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transparenter Bestellvorgang
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rahmen-shop.de ist durch EHI Geprüfter Online-Shop zertifiziert.

Die Kriterien der Zertifizierung werden laufend weiterentwickelt. Jedes Jahr erfolgt eine vollständige Neuzertifizierung des Shops.

Zu den Prüfkriterien, dem Verhaltenskodex von EHI Geprüfter Online-Shop.

Unser Gütesiegel wird von öffentlichen Einrichtungen empfohlen, darunter das Bundesjustizministerium sowie die Initiative d21 , Deutschlands größte Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Politik für die Informationsgesellschaft.

Kundenbewertungen:

 

Sehr gut (4.7/5.0)

Die Note berechnet sich aus 254 Bewertungen der letzten 12 Monate.
Insgesamt hat der Shop 8396 Bewertungen gesammelt.
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 Sehr gut (5.0/5.0)

Habe schon viele Meter Ihrer Galerieschienen montiert und bin damit rundum zufrieden,deshalb diese Nachbestellung

Dienstag, 27. Februar 2024
 

 Sehr gut (5.0/5.0)

Schade, dass ich nicht noch eine einzelne Schiene anderer Ausführung beipacken konnte

Dienstag, 27. Februar 2024
 

 Sehr gut (5.0/5.0)

Herzliche Grüße

Freitag, 23. Februar 2024
 

 Befriedigend (2.5/5.0)

Wenn man die Artikelstückzahl ändern will muss man das Produkt komplett löschen und neu eingeben. Das ist umständlich. Die Einblendung des Warenkorbs sollte auch dann ausgeblendet werden wenn man einfach in die Bildschirmmitte klickt. Kundenservice: wie soll ich direkt nach Online-Bestellung den Kundenservice beurteilen??? Gibt jetzt 3 Sterne damit das Popup verschwindet !

Donnerstag, 22. Februar 2024

Selbstverständlich kann die Artikelanzahl im Warenkorb geändert werden, ohne den Artikel zu löschen. Bitte klicken Sie dazu auf den Button "Warenkorb bearbeiten".

  Donnerstag, 22. Februar 2024
 

 Befriedigend (3.0/5.0)

Die Weitergabe von Personenbezogenen Daten inklusive Telefonnummer und Mailadresse ist Voraussetzung der Bestellung - gleicht einer Nötigung

Mittwoch, 21. Februar 2024

Vielen Dank für Ihre anonyme Bewertung. Ohne Einverständniserklärung dürfen wir Ihre Kontaktdaten nicht an einen Versanddienstleister weitergeben. Ihre Behauptung, dass die Abfrage Ihrer Kontaktdaten einer Nötigung gleicht, ist in diesem Zusammenhang gegenstandslos.

  Donnerstag, 22. Februar 2024